Die vorgeschriebenen 15 Stunden jährliche Pflichtfortbildung für Fachanwälte Verkehrsrecht in allen Bereichen des Verkehrsrecht werden natürlich pflichtgemäß absolviert.
Dazu kommen immer auch ein paar weitere Stunden mit weiterführenden Veranstaltungen in Randbereichen.
Damit ich umfänglich auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung bin, werden die 15 Pflichtstunden tatsächlich nur als "Pflicht" angesehen, die Kür ist dann doch je nach Interesse mit weiterem, erheblichem Zeitaufwand verbunden
Ale Ergebnis der Bemühungen und der für die Mandanten geleistete Tätigkeit, bei der ich das Motto vertrete:
erfolgte im September 2025 die Auszeichnung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)
TOP ANWALT 2026
in der Kategorie "Verkehrsrecht"