Infofilm: Fachanwalt Uwe Pfaff
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Sie haben einen unverschuldeten Verkehrsunfall gehabt und glauben, die gegnerische Versicherung wird Ihnen - womöglich nach einem Anruf des netten Sachbearbeiters - alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen ausgleichen?
Leider ist es mittlerweile Usus, dass Versicherungen mit allen erdenklichen Mitteln versuchen, die Ihnen zustehenden Schadenspositionen zu kürzen. Es fängt damit an, dass - fälschlich - angegeben wird, ein Gutachter der gegnerischen Versicherung muß akzeptiert werden, z.T. wird angegeben, bei einem Schaden von z.B. € 3.000,00 wäre kein Gutachter notwendig und wird nicht gezahlt, ein Rechtsanwalt verzögert nur die Regulierung und ist nicht zu erstatten etc.
Dann werden gerne Positionen wie Ersatzteilaufschläge, Verbringungskosten, Wertminderungen und natürlich Gutachterkosten gekürzt, obgleich auch dies nicht zulässig ist. Letztlich ist dann der Rechtsanwalt mit seinen Gebühren an der Reihe, die zum einen von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind, aber gerne auch unrechtmäßig gekürzt werden.
Dazu kommt dann noch - bei Verletzungen - ein abwegig geringes Schmerzensgeldangebot, welches ohne rechtliche Hilfe nicht in gerechtfertigter Form durchgesetzt werden kann.
Es ist daher unbedingt eine Vertretung durch einen versierten Fachanwalt notwendig, damit Sie das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht..
Bei mir sind Sie richtig, ich setze Ihren Anspruch durch.
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